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  • Richtkonzept (Stand Nov. 2019) in Zuger Stadtmodell. Bild (pd.)

Das Landis & Gyr-Areal erfindet sich neu

Das ehemalige Landis & Gyr-Areal soll neu belebt werden. Aus der vormals «verbotenen Stadt» soll ein offenes und lebendiges Stadtquartier entstehen. Grundlage für den ordentlichen Bebauungsplan bildet ein städtebauliches Gesamtkonzept, das bis am 9. Oktober 2020 an einer Ausstellung für die Bevölkerung zugänglich ist. Über ein Mitwirkungsverfahren kann sich die Zuger Bevölkerung zu den zukünftigen Nutzungen auf dem Areal äussern. Grundeigentümer der LG ZUG sind: Alfred Müller AG, Credit Suisse Funds AG, Park Lane Zug AG, SBB AG, Thoba Immobilien AG.

Das Landis&Gyr-Areal (LG-Areal) hat aufgrund seiner Grösse und prominenten Lage eine zentrale Bedeutung für die städtebauliche Wahrnehmung und den urbanen Charakter von Zug. An der Stelle des ehemaligen Industrieareals soll deshalb ein attraktiver und lebendiger Stadtteil mit einer überzeugenden architektonischen Gestaltung entstehen.

Zwei Veranstaltungen zum Auftakt

Unlängst wurde in Anwesenheit von Gästen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik die Ausstellung der fünf städtebaulichen Gesamtkonzepte aus dem Studienauftrag auf dem LG-Areal eröffnet. Die Ausstellung kann bis Freitag, 9. Oktober 2020, an der Gartenstadt 2a in Zug jeweils von Montag bis Freitag, 16.00 bis 20.00 Uhr, besucht werden.

Im Zuge der Ausstellungseröffnung wurden Teile aus der Bevölkerung von Stadt und Kanton zu einer Mitwirkungsveranstaltung eingeladen. Die rund 60 Anwesenden diskutierten die Frage, wie das Gebiet an zentraler und bestens erschlossener Lage attraktiv gestaltet und mit welchen Erdgeschoss- und Aussenraumnutzungen das Areal zukünftig belebt werden soll.

Öffentlichkeit wird über Mitwirkung einbezogen

Die Empfehlungen aus dem Mitwirkungsverfahren werden mit denjenigen aus der öffentlichen ePartizipation, die vom 2. bis 23. Oktober 2020 stattfinden wird, einfliessen. Die Mitwirkung ist ab dem 2. Oktober 2020 aber auch Online möglich. Die konsolidierten Empfehlungen werden in die weitere Bearbeitung des Nutzungskonzeptes der verantwortlichen Grundeigentümer einfliessen. Die Ergebnisse aus der Mitwirkung werden schliesslich am 30. November 2020 anlässlich einer Forumsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt.

Studienauftrag für ein städtebauliches Gesamtkonzept

Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Studienverfahrens setzten sich 2017/18 fünf renommierte Planungsteams mit der städtebaulichen Gesamtentwicklung des Areals auseinander. Die vorgeschlagenen Lösungen wurden von einem ausgewiesenen Fach- und Sachgremium beurteilt. Eine zentrale Herausforderung war die ganzheitliche Betrachtung des Areals: Obwohl nur ein Teil des Gebiets baulich verändert werden kann, soll der Stadtteil zukünftig als Einheit wahrgenommen werden. Als Sieger des Studienauftrags ging das Team Christian Salewski & Simon Kretz Architekten, pool Architekten, Studio Vulkan Landschaftsarchitektur und mrs partner hervor.

Qualitative Anforderungen sicherstellen

Für die Neugestaltung des LG-Areals ist gemäss dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug ein Bebauungsplan (BBP) erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass die qualitativen Anforderungen an die städtebauliche und architektonische Gestaltung von Bauten und Freiräumen erfüllt werden. Das vom Siegerteam des Studienauftrags zwischenzeitlich überarbeitete Richtkonzept wird aktuell in ein Richtprojekt überführt, das wiederum die Basis für die Erarbeitung des Bebauungsplans liefert. Voraussichtlich im ersten Quartal 2021 wird das ordentliche Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Zug eingeleitet. (pd./red.)

www.lg-zug.ch

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