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  • Vorsorgeexperte Philipp Baggenstos rät: «Wer weniger arbeitet, hat geringere Rentenleistungen. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeiten der privaten Vorsorge auszuschöpfen.» Bild: PD

Achtung Vorsorgefalle!

Kinder grossziehen, Haushalt machen, sich um Angehörige kümmern: Noch immer sind es meistens die Frauen, die ihr Arbeitspensum reduzieren. Philipp Baggenstos, Leiter Finanzplanung, Steuern und Berufliche Vorsorge bei der Zuger Kantonalbank, berät mit seinem Team auch Mitarbeitende der Bank.

In dieser ROI-Ausgabe steht die Förderung der Mitarbeitenden thematisch im Zentrum. Was hat diese mit Vorsorge zu tun?
Philipp Baggenstos: Damit eine Reduktion des Arbeitspensums für Frauen und Männer nicht zum Verhängnis wird und sie nicht in die Teilzeitfalle tappen, achten wir bei der Beratung unserer Mitarbeitenden auch auf die richtige Vorsorge. Denn bei der 1. Säule, der AHV, gilt zwar auch bei Teilzeitarbeit die jährliche Beitragspflicht, aber tiefere Beiträge führen zu niedrigeren Leistungen im Alter. Die aktuellen Beträge der monatlichen Altersrente liegen zwischen 1225 und 2450 Franken – vorausgesetzt, es wurde ab dem 21. Lebensjahr ununterbrochen eingezahlt. Ergo: Wer weniger arbeitet, hat geringere Rentenleistungen.
 
Diese Lücke schliesst aber hoffentlich die 2. Säule.
Die Pensionskasse füllt die Lücke nur bedingt. Zuerst einmal stellt sich generell die Frage: Gehören Sie einer Pensionskasse an? Sie sind nur versichert, sofern Ihr Erwerbseinkommen über 22 050 Franken pro Jahr liegt. Diese Mindesthöhe gilt für das Jahr 2023. Wenn Sie weniger verdienen, sind Sie obligatorisch nur in der AHV versichert. Es gibt immer noch Firmen, die bei ihrer Pensionskassenlösung für Teilzeitbeschäftigte den vollen Koordinationsabzug anwenden.
Mein Tipp: Klären Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab, ob Ihre Pensionskasse den Koordinationsabzug freiwillig im Verhältnis zum Arbeitspensum bemisst, und bringen Sie andernfalls den Verbesserungsvorschlag ein. Denn damit haben Sie ein höheres Einkommen und profitieren im Alter von höheren Leistungen.
 
Was kann ich zusätzlich für meine Vorsorge tun?
Unseren Kundinnen und Kunden sowie unseren Mitarbeitenden raten wir stets, die Möglichkeiten der privaten Vorsorge auszuschöpfen und im besten Fall das Geld für einen arbeiten zu lassen. Alle Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen können in die Säule 3a einzahlen – maximal 7056 Franken für das Jahr 2023. Alle Einzahlungen bis zu diesem Betrag können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Und wenn Sie den langfristigen Anlagehorizont optimal ausnutzen möchten, sollten Sie in Wertschriften investieren. Dann arbeitet unter Umständen Ihr Geld sprichwörtlich für Sie.
 
Wie gehe ich am besten vor?
Der schnellste und einfachste Weg ist ein Klick auf unsere Website unter www.zugerkb.ch/sparen3. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Sparen 3a sowie zu den Möglichkeiten einer Wertschriftenlösung. Natürlich freuen sich unsere Beraterinnen und Berater auch über Ihren Besuch in einer unserer 14 Geschäftsstellen oder über einen Anruf unter der Nummer 041 709 11 11. (pd.)

Weitere Informationen zum Sparen-3-Konto

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