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Sicheres Fahren dank Weiterbildungskursen
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Sicheres Fahren dank Weiterbildungskursen

Neulenker aus der ganzen Zentralschweiz absolvieren beim Verkehrsausbildungszentrum in Erstfeld die obligatorischen Weiterbildungskurse. Nach dem Besuch der beiden Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung. Diese berechtigt zur Beantragung des definitiven Führerausweises. Ziel der Trainings ist das Auffrischen und Vertiefen des in der Fahrschule Gelernten.

Die Verkehrsausbildungszentrum Erstfeld AG (VAZ) besteht seit dem Jahr 2005. Im bestehenden Gebäude in Erstfeld sind im Januar 2011 die Theorieräume neu errichtet und bezogen worden. Bis im Mai 2011 sollen der Ausbildungsplatz und die Bewässerungsanlage erstellt und betriebsbereit sein. Die privaten Träger des Zentrums sind die TCS-Sektionen der Kantone Uri, Schwyz, Zug und Luzern sowie der Fahrlehrerverband Uri. Das VAZ will vor allem die Verkehrssicherheit fördern.

Das VAZ bietet neben freiwilligen Schleuderkursen für Personenwagenlenker und Motorradfahrer vor allem Weiterbildungsveranstaltungen für Neulenker an. «Im Jahr 2010 haben 3000 Neulenker die beiden Weiterbildungskurse auf dem Ausbildungsplatz der RUAG in Altdorf absolviert», betont Walter Epp, Geschäftsführer der Verkehrsausbildungszentrum Erstfeld AG. Diese zwei Weiterbildungskurse dauern je einen Tag und sind seit dem 1. Dezember 2005 obligatorisch für Neulenker.

Zwei obligatorische Weiterbildungskurse innert drei Jahren

Der chronologische Ablauf für den Erwerb der Fahrerlaubnis sieht wie folgt aus: Nach der Theorieprüfung und dem Verkehrskundekurs gehen die Fahrschüler in die Fahrschule. Anschliessend legen sie die praktische Prüfung ab und erhalten bei Bestehen den Führerausweis für eine Probezeit von drei Jahren.

Nach ca. sechs Monaten melden sie sich für den ersten Weiterbildungskurs (WAB 1) beim VAZ in Erstfeld an. In diesem ersten Kurs geht es darum, gefährliche Situationen im Strassenverkehr bereits vor der Entstehung zu erkennen. «Die Teilnehmer lernen im WAB 1, wie schnell sich ein Unfall wegen Unvorsichtigkeit ereignen kann. Sie üben, den richtigen Abstand zu halten und im Ernstfall auch eine Notbremsung zu vollziehen», bemerkt Walter Epp.

Noch vor Ablauf der Frist von drei Jahren nach der Führerprüfung absolvieren die Neulenker den zweiten Weiterbildungskurs (WAB 2). Im Zentrum steht das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren. «Die Teilnehmer fahren auf der Strasse mit dem Moderator auf dem Beifahrersitz und zwei Kursteilnehmern auf den Rücksitzen. Die Mitfahrer im Fond des Fahrzeuges bewerten anschliessend den Fahrstil und geben Tipps für ein sicheres Autofahren», sagt Walter Epp.

Bescheinigung für den definitiven Führerausweis

Durchfallen können die Teilnehmer der Weiterbildungskurse nicht. Es geht mehr darum, das Gelernte à jour zu halten und aufzufrischen. Im Anschluss an den Besuch der beiden Weiterbildungskurse erhalten die Lenker eine Bescheinigung, mit der sie den definitiven Führerausweis beantragen können. Sollte aber einem Lenker während der dreijährigen Probezeit einmal der Führerausweis entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit automatisch um ein Jahr.

Die Kurskosten für den WAB 1 belaufen sich auf 290 Franken für TCS-Mitglieder und 340 Franken für Nicht-TCS-Mitglieder. Der Kurs WAB 2 kostet 300 Franken für TCS-Mitglieder und 350 Franken für Nicht-TCS-Mitglieder.

www.vaz-tcs.ch

www.tcs.ch

www.ruag.com

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