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Steuervorlage 17: Zentralschweizer Kantone sind bereit

Die Steuervorlage 17 (SV 17) ersetzt die Unternehmenssteuerreform III, die im Februar 2017 an der Urne gescheitert ist. Die Zentralschweizer Kantone sind bestens vorbereitet: Die zukünftigen Gewinnsteuersätze für Unternehmen bewegen sich in den sechs Zentralschweizer Kantonen zwischen 12 und 12,8 Prozent (inkl. Direkte Bundessteuer.) Die neue Reform soll 2020 in Kraft treten.

Die Steuervorlage 17 (SV17) ist ein Kompromiss, der, wie der Bundesrat in seiner Vorlage vom 21. März 2018 schreibt, «namentlich von den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden mitgetragen wird». Was bedeutet dies konkret für die Zentralschweizer Kantone und deren Gewinnsteuersätze für Unternehmen?

Spitzenposition für Zentralschweizer Kantone

Eine Umfrage von ROI Online im Zuge des laufenden Vernehmlassungsverfahren zeigt, dass alle Zentralschweizer Kantone ihre Spitzenposition zumindest halten können. Luzern: 12.32 Prozent, Uri: 12.5 Prozent, Schwyz: 12,5 Prozent, Nidwalden 12,6 Prozent, Obwalden 12,74 Prozent und Zug 12 Prozent. Noch sind die Steuersätze nicht bei allen Kantonen in Stein gemeisselt, zumal das Vernehmlassungsverfahren bis am 10. Juli 2018 läuft. Aber sie zeigen doch deutlich auf, dass die Zentralschweiz für Unternehmen eine attraktive Wirtschaftsregion bleibt.

Internationalen Druck abbauen

Die SV 17 wurde notwendig, weil der Wirtschafts- und Steuerstandort Schweiz international massiv unter Druck geraten ist. Im Kern geht es um die Abschaffung von Steuerprivilegien für kantonale Statusgesellschaften. Diese stehen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Eine erste Korrektur sollte über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) erfolgen. Indes, die Vorlage scheiterte am 12. Februar 2017 an der helvetischen Urne. Also musste eine neue Vorlage her. Am 12. März 2018 hat der Bundesrat die Vorlage zum Nachfolgeprojekt, zur Steuervorlage 17 ( SV17), verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen, nach dem Duktus des Bundesrats, „zügig Verbesserungen für in- und ausländische Unternehmen schaffen.“ Die SV 17 leistet, so der Bundesrat in seinen Ausführungen, „einen entscheidenden Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen Schweiz und damit zu Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.“

Patentbox & Co.

Kernpunkte der Reform sind die obligatorische Einführung einer Patentbox (Nidwalden arbeitet als einziger Kanton seit 2011 mit einer Lizenzbox), zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf einer fakultativen Basis sowie die Einführung einer Entlastungsbegrenzung. Diese sieht für die Kantone verbindlich vor, dass ein Unternehmen immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung dieser Massnahmen versteuern muss.

Weiter sieht die Vorlage vor, dass Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen beim Bund künftig zu 70 Prozent, in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent, versteuert werden.

Die Vernehmlassung bei den Kantonen dauert bis zum 10. Juli 2018. Wenn alles optimal läuft, kann das Parlament die SV17 in der Herbstsession 2018 verabschieden. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.

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