Fokus
Die Steuerbelastung von Privaten und Unternehmen liegt in der Zentralschweiz deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt (Symbolbild: Unsplash)
Steuerbelastung sinkt weiter – Zentralschweiz besonders attraktiv
Zum neunten Mal in Folge geht die Steuerbelastung für Private und Unternehmen zurück. Diese liegt in allen sechs Zentralschweizer Kantonen deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt. Dies zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Steuerausschöpfungsindex.
Im laufenden Jahr schöpfen die Kantone und Gemeinden im Schweizer Durchschnitt 24,3 Prozent ihres steuerlichen Ressourcenpotenzials aus. Gegenüber 2022 ist das ein leichter Rückgang um 0,2 Prozent. Die Zentralschweizer Kantone liegen deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt, wobei Zug mit 11,1 Prozent den tiefsten Wert aufweist. Dahinter folgen Nidwalden, Schwyz und Obwalden. Nur Appenzell-Innerrhoden ist noch vor den beiden weiteren Zentralschweizer Kantonen, Uri und Luzern, zu finden. Am höchsten ist die steuerliche Belastung weiterhin in einigen Westschweizer Kantonen, wobei der Index in Genf mit 33,7 Prozent wie im Vorjahr am höchsten ist.
Gegenüber 2022 haben 18 Kantone ihr Ressourcenpotenzial steuerlich weniger stark ausgeschöpft, darunter alle Zentralschweizer Kantone ausser Uri, das einen minimalen Anstieg verzeichnet. Den stärksten Rückgang verzeichnen die Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen, die höchsten Zunahmen die Kantone Tessin und Appenzell Ausserrhoden.
Index als Indikator für die gesamte Steuerbelastung
Der seit 2009 publizierte Steuerausschöpfungsindex zeigt das Verhältnis zwischen den Steuereinnahmen und dem Ressourcenpotenzial von Kantonen und Gemeinden (berechnet als Mittelwert der effektiven Steuereinnahmen der Jahre 2017 bis 2019) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2023 (ebenfalls als Mittelwert der Steuerbemessungsjahre 2017 bis 2019 berechnet). Er diene als Indikator für die gesamte Steuerbelastung, wie stark die Steuerpflichtigen – Private und Unternehmen – durch Fiskaleinnahmen der Kantone und Gemeinden belastet werden, erlaube aber «keine Rückschlüsse auf Steuertarife und Steuersätze», schreibt die Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) in einer Mitteildung. (pd.)