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roi-online.ch • Neue Stellenmeldepflicht für Inländervorrang
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Stellenmeldepflicht für Inländervorrang

Per 1. Juli 2018 müssen Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen ihre freien Stellen vorab den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Die Zentralschweizer Kantone bieten dazu Informationen auf ihren Webseiten an. Die Kantone Uri, Luzern sowie Ob- und Nidwalden führen zusätzlich Infoveranstaltungen durch.

Die neue Stellenmeldepflicht ist eine Auswirkung der im Februar 2014 durch das Schweizer Stimmvolk angenommenen Initiative «Gegen Masseneinwanderung». Den RAV sind alle offenen Stellen in Berufsarten zu melden, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr ausweisen. Nicht gemeldet werden müssen Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bereits bei einem RAV gemeldet sind oder interne Stellenbesetzungen durch Personen, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen angestellt sind.

Innerhalb von drei Arbeitstagen nach einer Meldung einer freien Stelle erhalten Arbeitgeber eine Rückmeldung des RAV bezüglich passender Dossiers von Stellensuchenden. Diese können zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung eingeladen werden. «Meldepflichtige Stellen dürfen erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich publiziert werden. Während dem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen sind die gemeldeten Stellen ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Uri. «Damit erhalten diese auf dem Stellenmarkt einen zeitlichen Vorsprung, den sie dazu nutzen können, sich auch aus eigener Initiative rasch auf diese freien Stellen zu bewerben.»

Um Urner Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus erster Hand über die Neuerungen zu informieren, veranstaltet das Amt für Arbeit und Migration zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) zwei Informationsveranstaltungen. Details auf www.ur.ch/stellenmeldepflicht.

Infoveranstaltungen bietet auch der Kanton Luzern an www.wira.lu.ch/Stellenmeldepflicht

sowie das RAV Ob- und Nidwalden www.rav-ownw.ch

 

www.ur.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=4957

www.sz.ch/unternehmen/arbeit-gewerbeaufsicht/stellenvermittlung/stellenmeldepflicht.html/72-443-4443-1825-6215

https://wira.lu.ch/Stellenmeldepflicht

www.ow.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=161

 

 

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