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Ablehnung Mehrstufentarif

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ spricht sich in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Steuergesetzrevision 2027 gegen die Einführung eines Mehrstufentarifes aus. Grund sind die veränderten Rahmenbedingungen bei der OECD-Mindeststeuer. Die IHZ fordert den Regierungsrat hingegen auf, sich auf Bundesebene für eine Abschaffung oder Aussetzung der nationalen Ergänzungssteuer einzusetzen.

Das Finanzdepartement des Kantons Luzern hat einen Mehrstufentarif für die Gewinnsteuer vorgeschlagen, um bei einer allfälligen Erhöhung des Bundesanteils Steuererträge für den Kanton zu sichern. Bei einer Änderung des Verteilschlüssels zwischen den Kantonen und dem Bund von 75/25 auf 50/50 wären dem Kanton Luzern ansonsten jährlich Millionen von Franken an Einnahmen entgangen.
 
Mehrstufentarif ist hinfällig geworden
Die ursprünglichen Gründe für einen kantonalen Mehrstufentarif sind mittlerweile weggefallen. Eine Änderung des Verteilschlüssels zwischen Bund und Kantonen bei der nationalen Ergänzungssteuer ist unwahrscheinlich geworden. Damit sinken auch die möglichen Mehrerträge aus einem Mehrstufentarif deutlich. Hingegen würden einzelne Unternehmen effektiv höher besteuert werden, was die Standortattraktivität zusätzlich schwächt. Zudem soll die Solidarität gegenüber dem Bund bei einer Beibehaltung des erwähnten Verteilschlüssels von 75/25 nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Regierungsrat soll sich für die Aussetzung einsetzen
Weiter haben die G7-Staaten am 26. Juni 2025 entschieden, dass US-Unternehmen von der OECD-Mindeststeuer ausgenommen werden. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen eröffnet dem Kanton Luzern die Möglichkeit, die grundsätzliche Diskussion auf Bundesebene neu zu lancieren. Die IHZ fordert den Regierungsrat deshalb auf, sich aktiv für eine Abschaffung oder Aussetzung der nationalen Ergänzungssteuer einzusetzen.
 
Trotz ergiebigen Mehrerträgen schadet die Mindeststeuer mittel- bis langfristig dem Kanton Luzern und seiner erfolgreichen Steuerstrategie. Mit einer kantonalen Steuererhöhung auf das neue Steuerregime zu antworten ist folglich der falsche Weg und mit Blick auf die Standortattraktivität keine nachhaltige Massnahme. (pd.)

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